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Die warme Sanierung der Schweinehaltung - ein Brandanschlag auf Tierbestände?

Umgangssprachlich bezeichnet eine “warme Sanierung” das gezielte Niederbrennen einer Immobilie, um sich die Entschädigung gemäß einer Versicherungspolice auszahlen zu lassen. Hinter dem Programm “warme Sanierung Schweinehaltung” der niederländischen Regierung verbirgt sich aber kein Versicherungsbetrug in großem Stil, sondern der Versuch, die Zahl der Schweine im Land auf ein ökologisch verträgliches Maß zu drücken. Wäre eine vergleichbare Maßnahme auch in Deutschland das Mittel der Wahl, um die Tierzahlen zu senken?

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CCo Konrad Łoziński auf flickr.com

Die „warme sanering varkenshouderij“, die warmen Sanierung Schweinehaltung ist kein Brandanschlag auf Ställe, sondern ein Reformprogramm der niederländischen Regierung. Mit der finanziellen Unterstützung ausstiegswilliger Landwirt*innen wurde im vergangenen Jahr begonnen, aktiv an einer Reduktion der Tierzahlen im Land zu arbeiten.
Abgesehen von der Quotierung der Milch- und Zuckerrübenproduktion1 scheint die Maßnahme in Europa bisher ein absoluter Einzelfall zu sein. Denn während andere europäische Regierungen Maßnahmen zur Reduktion der Tierzahlen zögerlich bis ablehnend gegenüberstehen, ergreift die niederländische Regierung mit der „warmen Sanierung“ eine Maßnahme, die unmittelbar eine Verringerung der absoluten Tierzahlen im Land nach sich zieht.

Eine Maßnahme im Rahmenplan für eine nachhaltige Schweinehaltung und für mehr Klimaschutz

Als Teil eines Rahmenplans zur nachhaltigen Schweinehaltung und einem Paket von Klimaschutzmaßnahmen wird mit dem Programm unter anderem Geld für den sozialverträglichen Ausstieg von solchen schweinehaltenden Betrieben bereitgestellt, die zur Geruchsbelastung in siedlungsnahen Gebieten beitragen. Es sind 120 Mio. Euro als Ausstiegsprämie aufgabewilliger Betriebe und 60 Mio. Euro für Entwicklung und Finanzierung moderner Stallsysteme zur Minderung von Schadstoffemissionen der übrigen Ställe vorgesehen (Nederlandse Rijksoverheid, 2019).
Dabei handelt es sich nicht um die erste Maßnahme der niederländischen Regierung, mit der lokalen Umweltauswirkungen der Tierhaltung durch die Prämierung aussteigender Betriebe begegnet werden sollten. Bereits mit der „Regeling Omgevingskwaliteit“ (ROK), der Regelung Umgebungsqualität, wurden Ausstiegsprämien für Betriebe in von Geruchsbelastung besonders betroffenen Gebieten ausgezahlt (OBV 2017). Bei der ROK ging es unter anderem um eine Verlagerung der Produktion in weniger tierhaltungsintensive Regionen.
Bei der nun durchgeführten warmen Sanierung geht die Auszahlung von Ausstiegsprämien hingegen mit einer Reduktion der Produktionsrechte für Schweine einher. In den Niederlanden darf nur Schweine für kommerzielle Zwecke halten, wer über solche Produktionsrechte verfügt, deren Anzahl begrenzt und steuerbar ist. Daher hat die Verknappung dieser Rechte eine Verringerung der Zahl gehaltener Schweine zur Folge.

Warum arbeiten die Niederlande an einer Bestandsreduktion?

„Die Niederlande sind ein sehr dicht besiedeltes Gebiet. Dicht besiedelt nicht nur mit Menschen, sondern auch mit Tieren. Manche sagen, die Niederlande sei eigentlich eine Großstadt mit ziemlich viel Grün dazwischen. Darum stellt sich die Frage: Wie wollen wir unseren knappen Raum nutzen?“ Robert Hoste von der Universität Wageningen erklärt die Bemühungen um eine Reduzierung der Schweinebestände mit der besonderen Siedlungsdichte der Niederlande. Der Agrarökonom forscht seit 30 Jahren zur Tierhaltung, unter anderem zum Schweinemarkt in den Niederlanden und Europa. „Es hat außerdem damit zu tun, dass sich die Akzeptanz für die Tierhaltung in den vergangenen Jahren verringert hat.“

Die niederländische Regierung begründet das Programm der warmen Sanierung mit dem Ziel der Verringerung der Geruchsbelastung sowie der Gesundheits- und Lebensumweltrisiken in Gebieten mit sehr hoher Tierdichte (Nederlandse Rijksoverheid, 2019). Nicht zuletzt hat ein Gerichtsurteil dazu beigetragen, dass das Programm ambitionierter gestaltet wurde als ursprünglich geplant. 2015 hatte ein Bezirksgericht auf eine Klage der Klimaschutzorganisation Urgenda hin geurteilt, dass die Niederlande ihre Klimaschutzmaßnahmen stärken müssen (Rueter 2015). Dementsprechend wurde das Budget für das Ausstiegsprogramm aufgestockt, um zusätzliche Emissionsminderungen zu erreichen (BT 2019).

Ausstiegsprämie mit Nebenwirkungen

Eine Maßnahme, die den Ausstieg tierhaltender Betriebe subventioniert, hat vielfältige Auswirkungen auf die Landwirtschaft. So wird die Aufgabe vorwiegend kleiner Betriebe, das „Höfesterben“, durch die warme Sanierung vermutlich begünstigt. Das liegt unter anderem daran, dass kleinere Landwirtschaftsbetriebe häufig wirtschaftlich schwächer sind als größere Betriebe und eher Interesse daran haben aufzuhören, insbesondere wenn die Ställe alt sind.
„Keiner will einen halbalten Stall kaufen. Das Programm hat dafür gesorgt, dass unmoderne Betriebe aufhören und es nicht zu einer Versteinerung2 auf dem Land kommt“, so Hoste. „Mit der Ausstiegsprämie geht einher, dass die Ställe abgerissen werden müssen. Und wenn die schwächeren Betriebe vom Markt genommen werden, geht im Schnitt die Widerstandsfähigkeit der verbleibenden Betriebe nach oben. Andererseits verstärkt das den Strukturwandel, was man eigentlich gar nicht möchte. Es ist eine Zwickmühle. Denn neue, große und moderne Betriebe sind aus ökologischer Sicht gar nicht unbedingt schlecht, aber wenn Landwirt*innen immer weiter wachsen und am Ende trotzdem nichts verdienen, was hat man mit diesem Strukturwandel dann erreicht?“

Ideen für ein Ausstiegsprogramm, welches den Strukturwandel nicht fördern würde, werden derzeit nicht diskutiert. Auch ein Umstellungs- anstelle eines Ausstiegsprogramms wäre in den Niederlanden wenig zielführend, da viele tierhaltende Betriebe Futtermittel ausschließlich zukaufen und daher kaum über eigene Flächen verfügen. Das nötige Land für eine Umorientierug auf Pflanzenbau ist bei den meisten Betrieben einfach nicht vorhanden.

Braucht es auch in Deutschland einen Rückbau der Tierhaltung?

Wären trotz möglicher Nebenwirkungen auch in Deutschland Maßnahmen zur Reduzierung der Tierbestände denkbar?
Zwar ist das Land nicht annähernd so dicht besiedelt und der Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch liegt mit 120 % (Statista 2020) noch weit unter den schwindelerregenden 320 % in den Niederlanden. Doch gebietsweise und insbesondere im Nordwesten Deutschlands bedingt die große Tierhaltungsdichte ebenfalls erhebliche lokale Umwelt- und Geruchsbelastungen. (Weißensteiner und Winckler 2019, S.27) Die zusätzlichen globalen Auswirkungen der inländischen Tierproduktion sind vermutlich hinreichend bekannt (WBA 2015; S. 119 ff.).
Sollte ernsthaft daran gearbeitet werden, den Fleischkonsum und die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, erscheint eine Reduktion der Tierbestände als unvermeidbare Konsequenz. Zumindest dann, wenn eine Steigerung der Fleischexporte als nicht nachhaltige Alternative verhindert werden kann. Von Warnungen vor den Folgen einer zunehmenden Exportorientierung in der Schweineproduktion ist mittlerweile nicht nur in den Schriften des WBA und agrarökologisch orientierter Akteure, sondern auch in branchennahen Medien wie der allgemeinen Fleischerzeitung zu lesen (WBA 2015, S. 282; Thomsen 2013; Böll 2021; Meyer 2020).

Mögliche Effekte einer Ausstiegsprämie in Deutschland

Doch wäre eine Ausstiegsprämie ein geeignetes Instrument, um diesen Herausforderungen in Deutschland zu begegnen?
Für die Bundesregierung ist ein staatliches Ausstiegsprogramm aus der Schweinehaltung gegenwärtig keine Option. „Eine einseitige Abstockung der Tierbestände hätte bei konstanter Nachfrage und gleichbleibenden Konsummustern lediglich eine Verlagerung der Produktion zur Folge. Weder Umwelt- noch Tierwohlfragen lösen wir aber dadurch, dass wir sie exportieren.“ heißt es seitens einer Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Womöglich würde eine Ausstiegsprämie in Deutschland noch nicht einmal eine solche einseitige Abstockung bewirken. Das liegt daran, dass es in Deutschland kein Instrument zur direkten Steuerung der Tierzahlen gibt. Während in den Niederlanden durch die Reduktion der Produktionsrechte eine Verlagerung der Produktion in verbleibende Betriebe verhindert werden konnte, würde sich in Deutschland durch den Ausstieg einzelner Betriebe vermutlich wenig an den Gesamtbeständen ändern. Schließlich ist auch in den vergangenen Jahrzehnten die Anzahl tierhaltender Betriebe massiv gesunken, die Tierzahlen selbst sind diesem Trend aber nicht gefolgt3.

Die Folgen einer Ausstiegsprämie werden auch hierzulande diskutiert

In Deutschland wurde eine Diskussion um eine mögliche Ausstiegsprämie weniger durch ökologische, als durch soziale Überlegungen entfacht. Aktuelle Umstände, wie der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest und damit wegbrechende internationale Absatzmärkte, Corona-bedingte Engpässe bei der Schlachtung sowie Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verschärfen derzeit die ohnehin schwierige ökonomische Situation vieler schweinehaltender Betriebe.

„Bei uns wurden Forderungen laut, Betrieben, die die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur mit Einkommenseinbußen aufgrund erforderlicher Bestandsabstockungen umsetzen können, den Ausstieg aus der Schweinehaltung zu erleichtern“, kommentiert der Bundesverband Rind und Schwein (BRV). Laut diesem gebe es bezüglich einer Ausstiegsprämie jedoch längst keine abgestimmte Meinung oder Vorgehensweise innerhalb der Branche. Außerdem wäre eine solche Prämie ohne Außenschutz nicht für eine Abstockung der Tierbestände geeignet.
Aufgrund strenger werdender Tierschutzbestimmungen in Deutschland würden ohnehin  immer mehr Ferkel importiert. „Eine Reduktion der Tierzahlen in Deutschland macht also nur Sinn, wenn der Import verhindert wird; undenkbar in einem offenen EU-Binnenmarkt“, so der BRS.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) positioniert sich entschieden gegen eine Ausstiegsprämie oder andere Anreize zur Abstockung des Tierbestandes. „Bei tierischen Lebensmitteln entspricht die Erzeugung in etwa der inländischen Nachfrage – bei international relativ offenen Märkten. Generell sehen wir also keine Notwendigkeit für einen wirtschaftlichen Anreiz zur Abstockung der Tierhaltung“ argumentiert der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling.4

Umweltverbände, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) lehnen die Idee einer Ausstiegsprämie für tierhaltende Betriebe hingegen nicht grundsätzlich ab. „Neben der Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern, die wesentliche Schritte bei Veränderungen ihrer Tierhaltung zu mehr tierartgemäßen Formen oberhalb der gesetzlichen Standards umsetzen, kann auch eine Prämie, die den Abbau von Tierbeständen in Regionen mit besonderer Tierdichte eine Rolle spielen“, äußert sich Tilman Uhlenhaut, Landwirtschaftsexperte beim BUND. Eine solche Maßnahme müsste angesichts der Breite notwendiger Veränderungen in der Tierhaltung allerdings als eine von vielen verschiedenen Instrumenten zu deren Umbau verstanden werden. Sie wäre nicht mehr als ein kleiner optionaler Baustein in einem bunten Maßnahmenpaket für einen Systemwechsel.

Viele Landwirt*innen können sich eine Teilnahme an einem Ausstiegsprogramm vorstellen

Wenn eine Ausstiegsprämie schon nicht für eine Marktentlastung oder der (überregionalen) Reduktion von Umweltbelastungen dienlich ist, wäre sie nach Ansicht einiger Landwirt*innen zumindest geeignet, schweinehaltenden Betrieben einen gerechten Ausstieg zu bieten. Einige bewerten die Möglichkeit einer Kompensationszahlung durchaus positiv:
„Ich bin absolut dafür und empfinde diesen Weg als ehrlicher, fairer, etc. für alle Beteiligten“ (Schröer et al. 2020). Teils wird argumentiert, dass insbesondere bei solchen, die mit den Regelungen der neuen Dünge- und Nutztierhaltungsverordnung schwer zu kämpfen haben und noch nicht einmal ihre Ställe abbezahlt haben, ein Ausstieg ohne Entschädigung einer „kalten Enteignung“ gleich käme (Werning 2020).
Dementsprechend ist das Interesse seitens der Landwirt*innen groß. In einer Befragung des Instituts für Agrarökonomie an der Uni Kiel signalisierten über 60 % der befragten Landwirt*innen Teilnahmebereitschaft an einem Ausstiegsprogramm unter bestimmten Bedingungen. Bei der Umfrage konnten die 445 teilnehmenden Landwirt*innen zwischen unterschiedlich ausgestalteten, hypothetischen Programmen wählen, welche sich u.a. in den Bedingungen zur Kompensationszahlungshöhe, der Pflicht zum Stallabbruch und der Möglichkeit zum Stallneubau unterschieden. Bemerkenswert ist, dass sauenhaltende Betriebe mit durchschnittlich 445 Plätzen und Mastschweinehaltende mit durchschnittlich 1244 Plätzen an einer Teilnahme interessiert wären, also durchaus auch große Höfe.

Dennoch würden Landwirt*innen mit guter Flächenausstattung und großen Beständen die Schweineerzeugung eher beibehalten, während vor allem solche mit alten oder verpachteten Ställen zu einer Aufgabe bereit wären. Dementsprechend bleiben Bedenken bezüglich einer Beschleunigung des Höfesterbens bestehen.
Bei den Gründen für die Aufgabebereitschaft stehen Probleme bei der Anpassung an die Bestimmungen in Sachen Tierwohl und Gewässerschutz ganz oben. Da die Daten vor dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest und den Corona-bedingten Engpässen bei der Schlachtung erhoben wurden, bleibt unklar welchen Einfluss diese zusätzlichen Frustfaktoren auf das Verhalten der Landwirt*innen hätte (Schröer et al. 2020).

Wenn nicht so – wie dann?

Solange sich an der Haltung der Bundesregierung nichts ändert und keine Möglichkeit gefunden wird, die unerwünschten Nebenwirkungen eines Ausstiegsprogramms zu vermeiden, ist eine Ausstiegsprämie in Deutschland vermutlich nicht zu erwarten. Tilman Uhlenhaut vom BUND spricht sich dafür aus, die Prämie so auszugestalten, dass Tierzahlen innerhalb bestehender Bestände reduziert werden, anstatt ganze Betriebe herauszukaufen. Eine solche Umgestaltung der Ausstiegsprämie in eine „Reduktionsprämie“ könnte einem beschleunigten Höfesterben vielleicht entgegenwirken, aber an einem realisierbaren Konzept dieser Idee mangelt es noch.

Ob mit oder ohne Ausstiegsprämie - den Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch hohe Tierzahlen muss irgendwie begegnet werden. Der BRS verweist in diesem Zusammenhang auf die Verschärfung von Fachgesetzen, wie dem Düngegesetz, der Düngeverordnung und der Stoffstrombilanzierungsverordnung. Außerdem seien Betriebe bereit, den Umbau der Tierhaltung mitzugestalten und dafür zu investieren. Ein entscheidendes Hindernis sieht der Verband in gesetzlichen Restriktionen: „Leider wird [der Umbau] aktuell durch Vorgaben anderer Gesetze (Baugesetzbuch, Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) nahezu unmöglich gemacht.“

Auch Udo Hemmerling vom DBV hält eine finanzielle und genehmigungsrechtliche Unterstützung des Staates für unerlässlich beim Umbau der Tierhaltung. Maßnahmen wie das Bundesprogramm Stallumbau, das 300 Millionen Euro für die Investitionsförderung des Stallumbaus in der Sauenhaltung vorsieht, signalisieren, dass die Bundesregierung dies offenbar ähnlich sieht (BLE 2021). Laut der Nutztierstrategie des BMEL sei die Reduktion der Umweltbelastungen durch die Tierhaltung vorrangig durch technische Neuerungen zu erreichen und nicht durch Bestandsreduktionen. Dabei seien um „eine deutliche Reduzierung der Nutztiere zu vermeiden, […] neben einer Verbesserung der Stickstoffeffizienz bei der Düngung und Fütterung auch emissionsmindernde Maßnahmen in den Ställen zu ergreifen.“ (BMEL 2019)

Umweltverbände und Teile des WBA halten dagegen, dass Klima- und Umweltschutzziele allein durch Effizienzsteigerungen bei konstant bleibenden Tierzahlen nicht erreichbar seien (Maurin 2019; Scheffler und Wiegemann 2019). „Ohne starke Reduzierung der Tierhaltung insgesamt und ohne zügige Veränderungen auch in der konventionellen Tierhaltung können die Ziele des notwendigen Umbaus in der Tierhaltung nicht erreicht werden.“ heißt es seitens des BUND. Für diesen Umbau sei unter anderem eine stärkere Fokussierung auf regionale Erzeugung, Verarbeitung und Handel, die Einführung einer Haltungskennzeichnung, ebenso wie eine stärkere Förderung von Gemischtbetriebs-Modellen mit Kreislaufwirtschaft zielführend.

Die Empfehlungen der Borchert-Kommission: kompromissfähig, aber zu kurz gegriffen?

Weitestgehend Einigkeit besteht hingegen bei der Bewertung der Vorschläge der sogenannten „Borchert-Kommission“. Dieses vom BMEL eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung arbeitet seit 2019 an Vorschlägen für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls. Dessen Empfehlungen einer staatlichen Haltungskennzeichnung und der Verteuerung tierischer Lebensmittel durch Anhebung des Mehrwertsteuersatzes oder eine andere Form der Tierwohlabgabe werden von unterschiedlichsten Interessenverbänden, vom DBV bis zum BUND unterstützt. Nur bei der Frage nach der konkreten Verwendung der somit generierten Mehreinnahmen als Investitionen in mehr Tierwohl kommt es zu Konflikten (DUH 2021).

Doch adressieren die Vorschläge der Kommission die aktuellen Problemlagen auch in ausreichendem Maße oder sind sie lediglich geeignet um einen kleinsten gemeinsamen Nenner verschiedener Interessengruppen zu bestimmen?

Laut den Autor*innen einer Studie zur Höhe staatlicher Förderungen der tierhaltenden Landwirtschaft kratzen die Vorschläge der Borchert-Kommission gerade einmal an der Oberfläche eines Berges an systemisch bedingten Missständen in der tierhaltenden Industrie. Mehr noch, könnte sich die Umsetzung dieser Ideen sogar kontraproduktiv auswirken. Von der Kommission ist eine Reduktion der Tierbestände nicht vorgesehen, stattdessen wird vorgeschlagen zur Finanzierung von Tierwohlmaßnahmen zusätzliche 1,2 bis 3,6 Mrd. Euro jährlich bereitzustellen. Ein solches Vorgehen würde lediglich dazu beitragen, bestehende Missstände für Jahre zu zementieren und eine Transformation zu einer wirklich nachhaltigen Landwirtschaft behindern. (Dannenberg et al. 2021)

„Wir sind natürlich nicht gegen Verbesserungen beim Tierschutz. Aber wir kritisieren, dass negative Effekte einer aus Tierschutzsicht problematischen und umweltschädlichen Branche auf Staatskosten abgeschwächt werden – Kosten, die ohne sie überhaupt nicht angefallen wären.“ kommentiert Co-Autorin der Studie des Bündnisses „Gemeinsam gegen die Tierindustrie“ Friederike Schmitz gegenüber der Zeitschrift GEO (Carstens 2021). Laut der Untersuchung werden jährlich um die 13 Milliarden Euro öffentliche Gelder aufgewendet, die der tierhaltenden Landwirtschaft zugute kommen, darunter direkte Subventionen, Steuererleichterungen, staatliche Dienst- und Beratungsleistungen sowie staatliche Sozialleistungen.
Laut dem Bündnis sollten Ausstiegsprogramme einen massiven Abbau der Tierbestände begleiten und sozialverträglich gestalten, nicht nur für Landwirt*innen, sonder für alle in der Branche Beschäftigten. „Bei der Ausgestaltung der Ausstiegsprogramme müssen in jedem Fall alle Beschäftigten mit einbezogen werden. Auch braucht es tragfähige Konzepte für Regionen, die bislang stark von der Tierindustrie abhängig sind.“ heißt es in der kürzlich erschienenen Studie. Mit der Transformation der fleischerzeugenden und -verarbeitenden Industrie hin zu einer pflanzlichen Lebensmittelerzeugung unter Selbstverwaltung der Arbeiter*innen fordert das Bündnis allerdings auch eine wesentlich konsequentere Bewältigung der Problemfelder dieser Branche, als es eine Tierwohlabgabe allein zu leisten vermag. (Dannenberg et al. 2021)

Wie geht es weiter?

Auch wenn Empfehlungen der Borchert-Kommission zu kurz greifen, scheint zumindest die damit einhergehende Verteuerung von tierischen Lebensmitteln längst überfällig aber derzeit politisch umsetzbar. Eine kürzlich erschienene Machbarkeitsstudie im Auftrag der Bundesregierung und weitere Signale aus der Politik lassen vermuten, dass eine solche Preiserhöhung nur noch eine Frage der Zeit ist.
Auch Robert Hoste von der Universität Wageningen verfolgt diese Entwicklung um eine Tierwohlabgabe, denn in den Niederlanden wird ebenfalls darüber nachgedacht, eine Verteuerung von Fleischprodukten zu erwirken. „Der Konsum von Schweinen und Hühnern ist in den letzten Jahren wieder angestiegen in den Niederlanden, anders als in Deutschland. Die Abgabe ist aber unabhängig von Sanierungsmaßnahmen geplant.“ Ein neues Sanierungsprogramm für die Schweinehaltung, diesmal aber auch für Geflügel- und Milchviehbetriebe ist ebenfalls in Planung.

Laut dem Agrarökonom liege die größere Chance ebenso wie die größere Herausforderung zum Umbau der Tierhaltung auf der Nachfrageseite. Die Entwicklung, dass Menschen weniger Fleisch essen, sei sehr wichtig. Außerdem dürfte Fleisch nicht mehr als „Kiloknaller“, wie man in den Niederlanden sagt, angeboten werden. „Man sollte sich nicht auf niedrige Kosten, sondern auf einen gesteigerten Wert konzentrieren” Den notwendigen Übergang von billig auf weniger und besser hätten viele bereits verstanden. Es bleibt zu hoffen, dass Akteur*innen aus Politik und Wirtschaft diese Entwicklung mit ganzheitlichen Ansätzen unterstützen. Vielleicht wird dabei in Zukunft auch eine Ausstiegsprämie in der einen oder anderen Form eine Rolle spielen. Ob als „Reduktionsprämie“ zur Schrumpfung der Bestände auf Betriebsebene, als gerechter Ausgleich für Landwirt*innen, als Mittel zur Entlastung tierintensiver Regionen oder sogar als Teil einer tiefgreifenden sozialen und ökologischen Transformation der Tierhaltung, wird sich zeigen.

 

1) 1984 wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Quotenregelung für die Milcherzeugung eingeführt um auf Produktionsüberschüsse (“Butterberge”) zu reagieren. Jedem Mitgliedsstaat wurde eine feste Produktionsquote für Milch zugeteilt, d.h. dass eine bestimmte Produktionsmenge nicht überschritten werden durfte. Die Regelungen galten bis 2015 fort.

2) Gemeint ist das Zurückbleiben ungenutzter Stallanlagen auf dem Land, die     potenziell verfallen oder missbräuchlich genutzt werden.

3) Während der Bestand an Wiederkäuern seit 2000 um ca. 20 % gesunken ist, ist die Zahl an Geflügel im selben Zeitraum um 40% gestiegen. Die Anzahl der Schweine hatte 2014 mit mehr als 28 Mio. Tieren einen Höhepunkt erreicht und viel bis 2019 mit knapp 26 Mio. Tieren fast auf das Niveau von 2000 zurück. Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe hingegen ist im selben Zeitraum von mehr als 120.000 auf 20.000 zurückgegangen (BMEL 2021a).

4) Tatsächlich ist der Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch in den vergangenen Jahren von unter 100 % im Jahr 2009 auf mittlerweile über 120 % gestiegen, bei Geflügelfleisch liegt er bei ca. 100 %. Bei Milchprodukten liegt der Selbstversorgungsgrad je nach Produktgruppe zwischen 110 % und knapp 220 %. Lediglich bei Eiern liegt er mit ca. 70 % deutlich darunter und am niedrigsten ist er mit 20 % bei Gänsefleisch.
Die Tierarten übergreifend, wird von den Innereien bei einem Selbstversorgungsgrad von über 1700 % fast nichts im Inland konsumiert. (BMEL 2021b)

 

Literatur

BLE 2021: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls in der Sauenhaltung. Www.ble.de. Online im Internet: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Stallumbau/Stallumbau_node.html [Stand: 15.03.2021]

BMEL 2019: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Nutztierstrategie – zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland. Berlin. Online im Internet: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Nutztierhaltungsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [Stand: 15.03.2021]

BMEL 2021a: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Statistik und Berichte des BMEL. Tierhaltung. Online im Internet: https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/tierhaltung/ [Stand: 15.03.2021]

BMEL 2021b: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Statistik und Berichte des BMEL. Tierhaltung. Online im Internet: https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung-fischerei/versorgungsbilanzen/#c8618 [Stand: 15.03.2021]

Böll 2021: Heinrich-Böll-Stiftung. Fleischatlas 2021. Kooperationsprojekt von Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Le Monde Diplomatique. Berlin. Online im Internet: https://www.boell.de/sites/default/files/2021-01/Fleischatlas2021_0.pdf [Stand: 15.03.2021]

BT 2019: Deutscher Bundestag. Ausarbeitung wissenschaftliche Dienste. Aktenzeichen WD 5 - 3000 – 053/19. Förderung von Maßnahmen in den Niederlanden zur Regulierung des Nutztierbestandes. Online im Internet: https://www.bundestag.de/resource/blob/653590/5a2a3d4ca9c21d83f49b39a686338985/WD-5-053-19-pdf-data.pdf [Stand: 15.03.2021]

Carstens, P. 2021: Studie: Deutschland fördert die Tierindustrie mit mehr als 13 Milliarden Euro jährlich. Www.geo.de am 05.03.2021. Online im Internet: https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/24116-rtkl-billiges-fleisch-studie-deutschland-foerdert-die-tierindustrie-mit [Stand: 15.03.2021]

Dannenberg, A., Kirsch, F., Knoke, L. R., Popp S., Sander, S., Schmitz, F. 2021: Milliarden für die Tierindustrie. Berlin. Online im Internet: https://gemeinsam-gegen-die-tierindustrie.org/wp-content/uploads/2021/03/Studie-Milliarden-Tierindustrie-GgdT-2021.pdf [Stand: 15.03.2021]

DUH 2021: Deutsche Umwelthilfe e.V. Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab. Pressemitteilung vom 02.03.21. www.duh.de. Online im Internet: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/konsens-in-der-borchert-kommission-gefaehrdet-deutsche-umwelthilfe-lehnt-privilegien-fuer-neubau-und/ [Stand: 15.03.2021]

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Werning 2020: Ausstiegsprogramm – eine Option? www.susonline.de vom 18.12.2020. Online im Internet: https://www.susonline.de/archiv/brennpunkt/ausstiegsprogramm-eine-option-12425472.html  [Stand: 15.03.2021]

 

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